Die Liste der MediatorInnen – Wie du nach der Mediationsausbildung in Österreich durchstartest

Von Niels Cimpa  - 24. Juli 2024

Okay, du hast deine Mediationsausbildung abgeschlossen. Was jetzt? In Österreich gibt es die Möglichkeit, sich in die Liste der ZivilrechtsmediatorInnen beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) eintragen zu lassen. Klingt trocken? Ist es nicht! Denn diese Eintragung kann dein Sprungbrett zu mehr Aufträgen, Anerkennung und einem pralleren Geldbeutel sein. Hier ist der Weg, wie du dich eintragen lässt und welche Vorteile du davon hast.

Dein Fahrplan zur Eintragung

  1. Mediationsausbildung abschließen
    Kein Abschluss, kein Eintrag. Du brauchst eine anerkannte Ausbildung, die mindestens 200 Stunden umfasst. Das ist die Basis, auf der alles aufbaut. Hier lernst du die wichtigen Skills: von Konfliktmanagement über Kommunikation bis hin zu rechtlichen Grundlagen.
  2. Praxiserfahrung sammeln
    Theorie ist cool, aber nichts schlägt Praxis. Du musst praktische Erfahrung nachweisen können. Das geht am besten, indem du echte Fälle unter der Anleitung eines erfahrenen Mediators bearbeitest. Hier bekommst du den Feinschliff für deine Skills.
  3. Antrag einreichen
    Jetzt wird’s offiziell. Du stellst einen Antrag auf Eintragung in die Liste beim BMJ. Hier kommen deine Ausbildungsnachweise und Erfahrungen auf den Tisch. Außerdem brauchst du noch ein paar zusätzliche Dokumente wie einen Strafregisterauszug. Es ist ein bisschen Papierkram, aber hey, das gehört dazu.
  4. Prüfung und Eintragung
    Dein Antrag wird geprüft und, wenn alles passt, bist du drin. Voilà, du stehst jetzt in einem offiziellen Verzeichnis als qualifizierte/r MediatorIn. Das bringt uns zu den richtig guten Sachen: den Vorteilen!

Warum diese Eintragung ein Game-Changer ist

  1. Du wirst offiziell anerkannt
    Mit der Eintragung hast du die offizielle Bestätigung, dass du qualifiziert bist. Das ist nicht nur ein Ego-Boost, sondern stärkt auch das Vertrauen deiner Kunden. In rechtlichen Fragen macht das einen riesigen Unterschied.
  2. Du wirst sichtbar
    Leute suchen MediatorInnen über diese Liste. Wenn du drinstehst, wirst du gefunden. Das ist wie kostenloses Marketing – und wer will das nicht? Deine Chancen auf Aufträge steigen damit enorm.
  3. Spezialisierung und Marktpositionierung
    Mit der Eintragung kannst du dich auf bestimmte Gebiete spezialisieren und dich klar am Markt positionieren. Das hilft dir, deinen Wert zu steigern und spezifische Zielgruppen anzusprechen.
  4. Zugang zu gerichtlichen Mediationen
    Wenn du in der Liste stehst, kannst du an Mediationen teilnehmen, die von Gerichten angeordnet werden. Das ist nicht nur lukrativ, sondern auch ein starkes Verkaufsargument für deine Dienstleistung.
  5. Kontinuierliche Weiterbildung
    Eingetragene MediatorInnen müssen sich regelmäßig weiterbilden. Das hält dich up-to-date und lässt dich immer besser werden. Ein echter Win-Win.

Fazit

Die Eintragung in die Liste der ZivilrechtsmediatorInnen beim BMJ ist mehr als nur ein bürokratischer Akt. Es ist ein Schlüssel, der dir Türen öffnet – zu mehr Aufträgen, mehr Anerkennung und einem professionellen Status, der dir Respekt verschafft. Wenn du nach deiner Ausbildung richtig durchstarten willst, ist diese Eintragung ein Muss. Also, worauf wartest du noch? Nimm deine Zukunft in die Hand und geh den nächsten Schritt!

Hier erfährst du mehr zu Mediationsausbildung in Österreich!

Soft Skills in der Mediation: Wie du sie meisterst und warum sie entscheidend sind

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